Die dynamische Holzfigur zeigt Heinrich I., den Landgrafen von Hessen und damit Begründer des hessischen Fürstenhauses, genannt das Kind von Brabant, mit seiner Mutter. 1244 geboren als Sohn von Heinrich II. von Brabant und Sophie von Brabant, der Tochter des Landgrafen Ludwig des Heiligen von Thüringen und der Heiligen Elisabeth, wurde er bereits 1247, d.h. dreijährig, auf der Mader Heide zum Landgrafen bestimmt. Nach dem Tod des letzten ludowingischen Landgrafen von Thüringen, Heinrich Raspe, war der thüringisch-hessische Erbfolgekrieg (1247 bis 1264) ausgebrochen. Heinrichs Mutter Sophie von Brabant kämpfte als Nichte und nächste Erbin von Heinrich Raspe für ihren Sohn um das gesamte Erbe Thüringen-Hessen gegen Heinrich den Erlauchten von Meißen. Durch die Ausrufung des Kindes zum Landgrafen und den späteren Langsdorfer Vertrag (1265) sicherte Sophie ihrem Sohn die hessischen Besitzungen der Ludowinger, die sie und Heinrich von nun an selbstständig regierten. Die denkwürdige –vorläufige - Ausrufung des dreijährigen Kindes zum Landgrafen auf der Mader Heide wurde von Peter Schwill künstlerisch thematisiert. Eilig scheint Sophie mit dem kleinen Heinrich herbeigeeilt zu sein, hebt ihn entschlossen in die Höhe, um ihn von den Ständen als rechtmäßigen Erben der hessischen Besitzungen bestätigen zu lassen. - Die Mader Heide war bereits in vorgeschichtlicher Zeit besiedelt. Sie war nachweislich ab dem Frankenreich das wichtigste Thingfeld der Region.
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